Waffenabholung von Behörden
wie ist der Ablauf geregelt?

Aufgrund der geänderten Waffenrechtslage und den Verordnungen zum Waffenrecht fallen bei den zuständigen Behörden in großen Umfang Waffen durch Abgaben von Erbwaffen oder auch durch den Verlust der Erwerbsberechtigung an.

In der Regel wird den Eigentümern nur eine kurze Zeitspanne gewährt diese Waffen an einen Berechtigten zu veräußern bevor diese der Vernichtung zugeführt werden.

Auf die Schnelle läßt sich in der Regel aber kein Käufer finden der auch über die entsprechenden Genehmigungen verfügt.

Dadurch entsteht nicht nur den Eigentümern ein finanzieller Schaden sondern es werden zum Teil leider auch kulturhistorisch bedeutsame Waffen vernichtet.

Wir setzten uns ggf. mit der Behörde in Verbindung, begutachten die Waffen vor Ort und unterbreiten dem Eigentümer ein entsprechendes Angebot.

Schon seit Jahren arbeiten wir eng mit kommunalen Polizeibehörden, Regierungspräsidien und Bundesbehörden zusammen.

Gerne können wir Ihnen auf Wunsch entsprechende Referenzen nennen.                                                     

Eine beglaubigte Kopie der Waffenhandelsgenehmigung stellen wir Ihnen gerne zu.

In einem persönlichen Gespräch läßt sich vieles klären, dazu stehen wir jeder Zeit zur Verfügung.